Unsere Satzung

Satzung des Juso-Kreisverbandes Göppingen

Präambel
Die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos), als Arbeitsgemeinschaft und Jugendorganisation der SPD, sind Teil der internationalen sozialistischen Bewegung. Sie verpflichten sich den Zielen des Demokratischen Sozialismus und arbeiten für eine neue Gesellschaftsordnung, die die Selbstbestimmung des Menschen ermöglicht. Diese Ziele verbinden die Jusos mit den weltweiten Emanzipationsbestrebungen gegen Unterdrückung und Krieg, für Freiheit und Gerechtigkeit. Die Arbeit des Juso-Kreisverbandes Göppingen versteht sich somit als ein Beitrag zum Prozess der innerparteilichen Willensbildung und als eigenständige, öffentliche Werbung für sozialdemokratische Politik. Diese wird durch eine regelmäßige Diskussion zwischen den Organisationsgliederungen der Jusos und der SPD sowie im Dialog mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen angestrebt. Der Juso-Kreisverband Göppingen ist ein offener Mitmachverband und dient der jungen Generation als Sprachrohr. Vor Ort setzen sich die Jusos in Partei und Öffentlichkeit für die Interessen junger Menschen ein. Die Arbeit der Jusos soll extremistischen Tendenzen und der Politikverdrossenheit unter Jugendlichen entgegenwirken.

§1 Gliederung
(1) Der Organisationsaufbau der Jusos entspricht dem des SPD-Kreisverbandes Göppingen. (2) Kleinste Organisationseinheit ist die örtliche Arbeitsgemeinschaft (AG). Sie kann dem Ortsverein der Partei entsprechen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Organe der Jusos im Kreisverband Göppingen sind: - Die Vollversammlung - Der Kreisvorstand

§2 Mitgliedschaft
Als Mitglied der Jusos gilt jede und jeder
(1) unter 35, die/der Mitglied eines SPD Ortsvereins im Kreisverband Göppingen ist.
(2) die/der nach §10a, (2) OrgSt der SPD dem Kreisvorstand oder einer SPD-Gliederung schriftlich ihre oder seine Juso-Gastmitgliedschaft erklärt, soweit keine Unvereinbarkeit vorliegt.
(3) die/der Punkt 1 oder 2 erfüllt und nach eigenem Wunsch nicht schon das Wahlrecht in anderen Kreisverbänden oder deren Arbeitsgemeinschaften wahrnimmt.

§3 Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt.
(2) Eine außerordentliche Vollversammlung muss auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag von mindestens einer Arbeitsgemeinschaft oder 10 Mitgliedern durch den Kreisvorstand einberufen werden. Es gelten die Bestimmungen von §3, (3).
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Kreisvorstand und muss mindestens 2 Wochen vorher mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung an alle Mitgliedern erfolgen. Anträge sind vor Beginn der Vollversammlung in schriftlicher Form beim Kreisvorstand einzureichen.
(4) Die Vollversammlung beschließt über alle Fragen, die die Organisation und die Arbeit des Kreises berühren.
(5) Die Vollversammlung wählt: - den Juso-Kreisvorstand, - die Delegierten (und Ersatzdelegierten) für die Landesdelegiertenkonferenz, - die/den Delegierte/n (und die Ersatzdelegierten) für den Landesausschuss, - KandidatInnen für Funktionen innerhalb der SPD oder für öffentliche Mandate.

§4 Wahlen
(1) Die Wahlen innerhalb einer Vollversammlung finden grundsätzlich geheim statt. Wahl per Akklamation kann einstimmig beschlossen werden.
(2) Zur Durchführung der Wahl wird zu Beginn der Versammlung eine Wahlkommission gebildet.
(3) Wahlvorschläge können bis zur Schließung der Vorschlagsliste unmittelbar vor Beginn eines Wahlganges eingereicht werden. In den Funktionen und Delegationen der Jusos sollten Männer und Frauen mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein.

§5 Kreisvorstand
(1) Der Kreisvorstand wird für ein Jahr gewählt.
(2) Der Kreisvorstand setzt sich aus einer/einem Kreisvorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Kreisvorsitzenden, zwei StellvertreterInnen, einer/einem KassiererIn, einer/einem Pressereferentin/Pressereferenten, einer/einem SchriftführerIn sowie maximal drei BeisitzerInnen zusammen.
(3) Aufgaben des Kreisvorstandes: - Leitung des Juso-Kreisverbandes, - Führung der laufenden Geschäfte nach Weisungen der Vollversammlung, - Planung und Durchführung von Kampagnen und Projekten, - Umsetzung und Weiterleitung der Beschlüsse der Vollversammlung, - Vertretung der Juso-Beschlüsse in den Gremien und Projektgruppen der Kreis-SPD und in der Öffentlichkeit, - Beschlussfassung inhaltlicher Positionen, sofern dies durch die Vollversammlung nicht bereits geleistet wurde, - Koordination und Unterstützung der Arbeit der Arbeitsgemeinschaften. - Herstellung von Kontakten zu anderen Jugendverbänden auf Kreisebene,
(4) Der Kreisvorstand ist der Vollversammlung rechenschaftspflichtig.
(5) Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind parteiöffentlich.
(6) Der / die Vorsitzende, im  Verhinderungsfall eine / r der StellvertreterInnen, vertreten den Kreisverband nach außen und gegenüber Parteigliederungen und Organen. In finanziellen Angelegenheiten erfolgt die Vertretung des Kreisverbands durch den / die KassiererIn. Er / sie wird von dem / der Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisverbands vertreten.

§6 Satzungsänderungen
(1) Die Satzung des Juso-Kreisverbandes kann nur mit der Mehrheit von Zweidritteln der in der Vollversammlung abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden.
(2) Anträge auf Änderung der Satzung müssen mindestens drei Wochen vor der Vollversammlung eingereicht werden und den Mitgliedern mit der Einladung zur Vollversammlung zugehen.

§7 Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung durch die Vollversammlung am 28.03.2008 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.
(2) Desweiteren gelten die Bestimmungen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

 

Stand: 24.07.2021

 

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